Begrenzte erleichterung für selbstständige in spanien: sozialversicherung lockert beitragslücken
- Sozialversicherung erleichtert beitragslücken für selbstständige – aber nur begrenzt
- Hintergrund: die ungleiche behandlung von angestellten und selbstständigen
- Die neue regelung: ein begrenzter ausgleich
- Wie die regelung funktioniert und welche auswirkungen sie hat
- Die diskrepanz zum regimen general bleibt bestehen
- Kritik und forderungen der selbstständigenverbände
- Die problematik der arbeitslosengeld-zahlung für selbstständige
Sozialversicherung erleichtert beitragslücken für selbstständige – aber nur begrenzt
Die spanische Sozialversicherung hat
eine neue Regelung eingeführt, die es Selbstständigen ermöglicht, bestimmte Lücken in ihren Sozialversicherungsbeiträgen zu schließen. Diese Maßnahme gilt jedoch nur unter sehr spezifischen Bedingungen und stellt nur einen begrenzten Fortschritt angesichts der historischen Benachteiligung dieser Arbeitnehmer gegenüber dem Regimen General dar.
Hintergrund: die ungleiche behandlung von angestellten und selbstständigen
Jahrzehntelang konnten Angestellte Ausfallzeiten
ohne Beitragszahlungen durch die Nutzung von Mindestbeträgen ausgleichen, was sich positiv auf ihre zukünftige Rentenanspruch auswirkte. Selbstständige hingegen sahen solche Lücken als Nullbeträge gewertet, was ihre Rentenansprüche, insbesondere bei unterbrochenen beruflichen Laufbahnen, erheblich beeinträchtigte. Diese Diskrepanz besteht weiterhin.
Die neue regelung: ein begrenzter ausgleich
Die jüngste Reform ermöglicht eine Ausnahme: Sie betrifft ausschließlich die sechs Monate nach dem Ende einer Arbeitslosengeldleistung, vorausgesetzt, der Selbstständige befindet sich in einem Status, der dem einer Beschäftigung entspricht, ohne Beitragszahlungspflicht. Die Sozialversicherung bestätigt, dass dies eine vorzeitige Rente ohne Abschläge ermöglicht. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld für Selbstständige erhalten und dieses erschöpfen.

Wie die regelung funktioniert und welche auswirkungen sie hat
Konkret können diese Selbstständigen verhindern, dass die sechs Monate Arbeitslosengeld als vollständige Lücke in ihrer Beitragsgeschichte gewertet werden. Stattdessen werden diese Monate durch einen Referenzbetrag ersetzt, der ihre Rente geringfügig verbessern kann. Allerdings ist die Wirkung dieser Maßnahme begrenzt und deckt nicht die meisten typischen Unterbrechungen im Leben eines Selbstständigen ab, wie z.B. langjährige Inaktivität, ungedeckte Pflegemaßnahmen oder branchenspezifische Krisen ohne Unterstützung.

Die diskrepanz zum regimen general bleibt bestehen
Im Vergleich zum Regimen General, wo Lücken im Berechnung Zeitraum mit variablen Beträgen ausgeglichen werden können, bleibt die Situation für Selbstständige ungünstiger. Auch mit dieser neuen Regelung werden die meisten Monate ohne Beitragszahlung die Rentenansprüche belasten. Dies erfordert eine sorgfältige und kontinuierliche Planung der Beitragszahlungen.
Kritik und forderungen der selbstständigenverbände
Verbände von Selbstständigen kritisieren die Regierung scharf und vergleichen die finanzielle Belastung der Selbstständigen mit der der Angestellten. Sie argumentieren, dass die im Haushalt 2021 zugesagte Untersuchung dieser Diskriminierung bisher nicht zu einer substanziellen Verbesserung geführt hat. Statistiken zeigen, dass Selbstständige im Durchschnitt etwa 30 bis 35 Prozent niedrigere Rentenansprüche haben als Angestellte. Ein Drittel der Selbstständigen hat keinen Urlaub im Sommer, und 25 Prozent werden im Laufe des Jahres nicht pausieren können, da sie sich keinen Einkommensverlust leisten können.
Die problematik der arbeitslosengeld-zahlung für selbstständige
Ein weiteres Problem ist die Ablehnung von Arbeitslosengeld für Selbstständige. Assoziationen wie ATA bezeichnen die Leistung als „Betrug“. Sechs von zehn Anträgen auf Arbeitslosengeld für Selbstständige werden abgelehnt. Obwohl die neue Regelung einen kleinen Schritt in Richtung Gleichbehandlung darstellt, müssen Selbstständige, die eine anständige Rente anstreben, auf kontinuierliche Beitragszahlungen und eine frühzeitige Wahl des geeigneten Beitragsbetrags setzen.
Wichtige Kennzahlen:
- Durchschnittliche Rentenanspruch für Angestellte (Regimen General) 2025: 1.667,60 €/Monat
- Durchschnittliche Rentenanspruch für Selbstständige (RETA) 2025: 1.010,90 €/Monat
- Rentendifferenz: ca. 656 €/Monat (ca. 40% weniger für Selbstständige)
