Mehr als drei millionen arbeiten teilzeit – deutsche rente gefährdet

In Spanien hat sich 2026 ein beispielloses Bild abzeichnet: Über 3 Millionen Menschen arbeiten Teilzeit, ein Rekord, der 14 Prozent der Beschäftigten entspricht. Diese Entwicklung birgt jedoch eine ernste Konsequenz für die Rentenansprüche.

Teilzeit – eine falle für die altersvorsorge?

Das Modell der flexiblen Arbeitszeit kann zwar das Berufsleben erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten, birgt aber die Gefahr einer deutlichen Rentenreduktion. Die jüngsten Reformen haben zwar den negativen Effekt abgemildert, aber nicht vollständig beseitigt. Entscheidend bleibt weiterhin das bisherige Einmalzahlungsmodell, nicht allein die Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Gleichstellung der Tag- und Teilzeitbezirke im Jahr 2023, bei der ein Teilzeittag nun als vollwertiger Tag für die Rentenberechnung angerechnet wird, hat sich als reine Formalität erwiesen. Die tatsächliche Rentenhöhe hängt weiterhin stark von den tatsächlichen Basisbezügen ab, die in der Regel deutlich geringer sind. Ein Vertrag bei 50 Prozent der Vollzeitstelle kann die Rente um bis zu 50 Prozent schmälern – allerdings gibt es Ausgleichsmaßnahmen.

Beamte profitieren von sonderregelungen

Beamte profitieren von sonderregelungen

Für Beamte steht eine partielle Pension zur Verfügung, für die das Bundesministerium ein neues Verordnung finalisiert. Damit sollen 700.000 Rentenansprüche realisiert werden. Die Berechnung der Rente für Teilzeitbeschäftigte ist komplex. Sie basiert auf zwei Säulen: die geleisteten Zeiten und die Bemessungsgrundlage, die sich aus dem Durchschnitt der Basisbezüge der letzten 25 Jahre ergibt. Seit 2023 werden Teilzeitzeiten vollständig für die Erreichung der 15-Jahres-Regel berücksichtigt, die zu 50 Prozent der Bemessungsgrundlage führt. Mit 36 Jahren und sechs Monaten Betriebszugehörigkeit steigt der Anspruch auf 100 Prozent.

Der Knackpunkt liegt jedoch in den Beiträgen. Bei 50 Prozent der Vollzeitstelle sinken sowohl das Gehalt als auch die Basis für die Sozialversicherung entsprechend. Dies zieht die Bemessungsgrundlage automatisch nach unten. Jemand mit 20 Jahren Teilzeit beschäftigt, erfüllt damit die Mindestanforderung für 50 Prozent der Basis, jedoch könnte die Rente im Vergleich zu einem Vollzeit-Kollegen mit gleichem Betriebszugang um 30 bis 50 Prozent geringer ausfallen. Die Differenz zwischen der staatlichen und der freiwilligen Rente in Spanien ist erheblich. Eine 75-prozentige Teilzeitbeschäftigung über 10 Jahre reduziert die Rente um rund 20 bis 25 Prozent, während sie bei Vollzeit 100 Prozent beträgt. Bei einer gesamten Teilzeitkarriere, die häufig durch Kinderbetreuung geprägt ist, können die Einsparungen sogar über 40 Prozent erreichen, verstärkt durch den sogenannten Gender-Gap.

Geschlechterungleichheit im ruhestand

Geschlechterungleichheit im ruhestand

Die Teilzeitarbeit ist stark von der Geschlechterverteilung geprägt. In Spanien sind 73 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit Frauen. Drei von vier Teilzeitbeschäftigten sind weiblich. Dies erklärt auch, warum Frauen im Durchschnitt 30 Prozent weniger Rente erhalten als Männer, obwohl sie möglicherweise die gleiche Anzahl an Betriebszugehörigen haben. Es gibt Möglichkeiten, diese Entwicklung zu verändern. Eine Strategie besteht darin, in den letzten Jahren der Arbeitszeit die Basisbezüge zu erhöhen, beispielsweise durch eine Umstellung auf Vollzeit oder eine Gehaltserhöhung. Da die Berechnung in der Regel auf die letzten 25 Jahre basiert, kann dieser Anpassung ein erheblicher Effekt haben. Eine weitere Option ist eine Verlängerung der Arbeitszeit, die den Prozentsatz erhöht, der auf die Bemessungsgrundlage angewendet wird und so 100 Prozent der Rente näherkommt. Die Sozialversicherung bietet verschiedene Modelle an, die eine spätere Auszeit vom Arbeitsmarkt belohnen. Zudem gibt es Sondervereinbarungen mit der Sozialversicherung, die die Differenz zwischen der tatsächlichen und der Vollzeitbezahlung für eine monatliche Prämie ausgleichen.

Private altersvorsorge als ergänzung

Private altersvorsorge als ergänzung

Pläne zur privaten Altersvorsorge können zusätzlich dazu beitragen, die Rentenlücke zu schließen. Die sogenannte Gender-Gap-Komponente, die für jedes Kind 35,90 Euro pro Monat vorsieht, ist eine staatliche Leistung.