Oberster gerichtshof schärft rahmen für notfallzulagen – vier tage grenze festgesetzt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Ausgestaltung des Notfallzulagensrechts nach § 37 Abs. 9 des Arbeitsgesetzes deutlich präzisiert. Damit ist nicht nur die entgeltliche Vergütung der Zulagen besiegelt, sondern auch konkrete Kriterien für die Anwendbarkeit, die Betroffenen und ihre Grenzen definiert.
Klarheit schafft präzision: was jetzt zählt
Die Notfallzulage wurde ursprünglich eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in akuten Familiennotlagen zu unterstützen, in denen ihre unmittelbare Anwesenheit unerlässlich ist – beispielsweise bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen von Angehörigen. Anders als der etablierte Fünf-Tage-Freigabe-Regel, der für medizinische Notfälle gedacht ist, zielt diese neue Regelung auf eine unmittelbare, kurzfristige Reaktion auf eine familiäre Krise ab. Es geht um eine häufige, flexible und vergütete Abwesenheit, die auch stundenweise genutzt werden kann.
Der BGH betont, dass die Zulage nicht automatisch gewährt wird, sondern stets auf eine tatsächliche Notlage und die Notwendigkeit der unmittelbaren Anwesenheit des Arbeitnehmers abzustellen ist. Die Beweislast liegt hierbei beim Arbeitnehmer.

Familie und flexibilität: erweiterter schutz
Die Rechtssprechung hat nun den Anwendungsbereich erweitert und nicht nur direkte Familienangehörige, sondern auch Kinder, Eltern, Pflegepersonen und Mitunterkünfte einschlossen. Ein Maximalbetrag von vier Tagen pro Jahr setzt jedoch eine klare Grenze. Zudem können die Bundesländer und Arbeitgeber weitere Einschränkungen vornehmen, was die Ausnahmecharakter dieser Zulage unterstreicht.
Es ist wichtig zu betonen, dass der BGH den Charakter der Zulage bekräftigt hat – ein Punkt, der bereits in der Gesetzgebung für die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie diskutiert wurde. Die Stunden oder Tage, die in Anspruch genommen werden, müssen entsprechend als Arbeitszeit gewertet werden.

Keine automatisierung: präzise prüfung der umstände
Im Gegensatz zur bereits bekannten Fünf-Tage-Freigabe, die medizinische Notfälle abdeckt, konzentriert sich die Notfallzulage auf eine akute, unerwartete familiäre Situation, die sofortiges Handeln erfordert. Während die Fünf-Tage-Freigabe eine längere Betreuung und Pflege ermöglicht, reagiert die Notfallzulage auf einen unmittelbaren Notfall. Dieser Unterschied ist entscheidend und prägt die gerichtliche Bewertung.

Zusätzliche zwei wochen für neugeborene ab 2026
Die Entscheidung des BGH schafft Klarheit und verhindert eine übermäßige Auslegung des Rechtsrahmens. Sie schirmt sowohl vor Missbrauch als auch vor unnötigen Ablehnungen ab. Die Präzisierung ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne dabei die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen zu gefährden.
