Smi-erhöhung 2026: steuerzahlende zahlen möglicherweise mehr – und können eine rückerstattung erhalten

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 1.221 Euro ab 1. Januar 2026 bringt für viele Arbeitnehmer eine deutliche Aufwertung. Doch eine unerwartete Folge könnte für einen erheblichen Teil der Belegschaft eine Steuerlast bedeuten: Durch den veränderten Zusammenhang mit dem Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz (EStG) könnten Arbeitnehmer, die genau den Mindestlohn beziehen, plötzlich Steuern zahlen – und ihr Netto-Gehalt sinken.

Während der Bruttogehalt steigt, bleibt der Freibetrag für die Einkommensteuer bei rund 15.876 Euro. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer, die den Mindestlohn verdienen, plötzlich in eine Steuerklasse rutschen, die zu einer Steuerbelastung führt. Dieser Effekt betrifft besonders Arbeitnehmer ohne Kinder, die bisher keine oder nur geringe Steuern gezahlt haben.

Die Zahlen sprechen für sich: Schätzungen zufolge könnten bis zu 2,97 Millionen Arbeitnehmer zwischen 15.876 Euro (der Mindestlohn von 2024) und 20.000 Euro jährlich von dieser Entwicklung betroffen sein. Die Auswirkungen können bis zu 43 Euro pro Monat betragen, obwohl viele dieser Personen aufgrund ihres Einkommens nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Wie kann man das geld zurückbekommen?

Wie kann man das geld zurückbekommen?

Die gute Nachricht ist: Es gibt eine Möglichkeit, die durch die Steuerbelastung entstandene Differenz zurückzufordern. Die Steuerbehörden haben eine spezielle Regelung geschaffen, die es ermöglicht, eine Rückerstattung zu erhalten, auch wenn keine Steuererklärung abgeführt wurde. Diese Rückerstattung beläuft sich auf 590,89 Euro.

Diese Rückerstattung ist jedoch nicht automatisch. Wer Anspruch auf die Rückerstattung hat, muss eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2026 einreichen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die zwischen 15.876 Euro und 20.000 Euro verdienen und keine anderen steuerlichen Vorteile haben.

Experten raten dazu, die Steuererklärung zu nutzen, um auch andere mögliche Freibeträge und Abzüge geltend zu machen. So können beispielsweise Kinderfreibeträge oder andere individuelle Umstände zu einer weiteren Erhöhung der Rückerstattung führen. Es lohnt sich, den eigenen Fall genau zu prüfen.

Wer seine Steuererklärung abgibt, sollte sicherstellen, dass alle persönlichen und familiären Daten aktuell sind. Viele Steuerberater empfehlen, die Steuererklärung auch dann einzureichen, wenn keine Pflicht besteht, um sicherzustellen, dass man alle möglichen Vorteile nutzt. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2026 beginnt im Februar.

Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiger Schritt für viele Arbeitnehmer. Doch die Folgekosten durch die veränderte Steuergesetzgebung dürfen nicht unterschätzt werden. Ein frühzeitiges Handeln kann helfen, die finanzielle Belastung zu minimieren und die volle Entlastung zu nutzen.