Spanische justiz lockert rentenregelungen – 700.000 arbeitnehmer profitieren

Nach über einem Jahr Stillstand will das deutsche Arbeitsministerium eine Teilpensionierung in der öffentlichen Verwaltung wiederbeleben. Ein neuer Gesetzesentwurf, der als Notverordnung gelten könnte, soll rund 700.000 Beamte – hauptsächlich in den unteren und mittleren Ebenen – eine frühere Altersvorsorge ermöglichen.

Rückkehr der teilrente: ein hinderungsgrund verschwindet

Der Auslöser für diese rasche Wendung ist ein Gesetzesänderung vom April 2025, die die Bedingungen für die sogenannte ‘Überlegetätigkeit’ erheblich verschärfte. Diese Tasse ist entscheidend für die Teilrente und war damit lange Zeit ein Stolperstein für die Behörden. Dabei galten seitdem, dass der Nachfolger – der ‘Überlegeträger’ – einen unbefristeten Vertrag in Vollzeit haben und mindestens zwei Jahre lang diesen Vertrag ausüben muss. Diese Bedingung, die im privaten Sektor problemlos zu erfüllen ist, stellte in der öffentlichen Verwaltung eine unüberwindbare Hürde dar, da die Personalbeschränkungen und die starren Strukturen der Beamtenlaufbahn den Weg für eine Umsetzung versperrten.

Die neue Notverordnung des Bundes legt nun zwei Wege fest, um diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen. Einerseits soll es möglich sein, Kandidaten zu berücksichtigen, die bereits einen Auswahlverfahren unterzogen wurden, aber noch nicht bestellt wurden. Andere Möglichkeit: Die Einstellung von Beikräften, deren Stellen an laufende öffentliche Ausschreibungen gebunden sind. Die Maßnahme betrifft primär den Bereich des Arbeitsdienstes, der im öffentlichen Sektor in vollem Umfang anerkannt ist. CCU fordert jedoch eine Ausweitung des Rechts auf Beamte, Beikräfte und Angestellte.

Was sich konkret ändert

Was sich konkret ändert

Der Fokus der Notverordnung liegt klar auf dem Arbeitsdienst, dem einzigen Bereich im öffentlichen Sektor, in dem die Teilpensionierung unter ähnlichen Bedingungen wie im privaten Sektor anerkannt ist. CCU plädiert weiterhin für die Möglichkeit, dass auch Beamte, Beikräfte und Angestellte Anspruch auf diese Regelung erheben können. Die Teilrente ermöglicht einen Vorzeitbezug zwischen zwei und drei Jahren vor dem regulären Rentenalter, reduziert die Arbeitszeit und das Gehalt entsprechend. Dafür sind mindestens 33 Jahre Pflichtbeitrag erforderlich, wobei dieser Wert in bestimmten Fällen reduziert werden kann. Die reduzierte Arbeitszeit liegt in der Regel zwischen 25% und 50%.

Die zahlen im blick

Die zahlen im blick

Die neue Regelung soll vorerst nur für den Arbeitsdienst gelten. Die Berechnung der Rentenhöhe basiert auf den kumulierten Basisentschaften bis zum Zeitpunkt der Teilrente, nicht auf denjenigen, die sich ohne die Teilrente im Laufe der Karriere ergeben hätten. Auch bei der Berechnung der Arbeitszeit können die Tage in der Woche, Wochen im Monat, Monate im Jahr oder Zeiträume während der Gültigkeit des Arbeitsvertrags für die Überlegetätigkeit angerechnet werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Teilrente die endgültige Rentenhöhe nicht reduziert, solange der Vertrag als Überlegeträger abgeschlossen wird. Der Arbeitnehmer zahlt weiterhin Beiträge, auch wenn er seine Arbeitszeit reduziert. Der wesentliche Unterschied zu anderen Formen der Vorzeitentnahme, wie beispielsweise der einfachen Vorzeitentnahme, liegt darin, dass die Teilrente in der Regel keine Reduktion der endgültigen Rentenhöhe bewirkt, wenn sie mit einem Arbeitsvertragsübernahme abgeschlossen wird. Die Koeffizienten zur Reduktion der Altersrente sind nicht vorhanden.