wirtschaft

Steuererklärung 2024: was freiberufler bei homeoffice-kosten absetzen können

Die Steuererklärung rückt näher. Für viele Selbstständige bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um ihre Ausgaben zu optimieren. Denn eine Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, bietet die Abschreibung von Internetkosten, wenn man von zu Hause aus arbeitet.

Internetkosten im homeoffice: bis zu 30 prozent steuerlich absetzbar

Internetkosten im homeoffice: bis zu 30 prozent steuerlich absetzbar

Ab dem 8. April beginnt die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024. Viele Freiberufler nutzen die Gelegenheit, ihre Kosten zu überprüfen und geltend zu machen. Eine davon ist die Möglichkeit, einen Teil der Internetkosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von der Steuer abzusetzen.

Die Regelung erlaubt es, bis zu 30 Prozent der Ausgaben für Internet, Strom, Wasser und Gas geltend zu machen, sofern diese im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung der Wohnung stehen. Das klingt erstmal simpel, birgt aber einige Fallstricke.

Wichtig ist, den Anteil der Wohnung zu ermitteln, der tatsächlich beruflich genutzt wird. Eine separate Arbeitszimmer-Ecke beispielsweise von 20 Quadratmetern in einer 100 Quadratmeter Wohnung entspricht 20 Prozent der Wohnfläche. Auf diese 20 Prozent werden dann die Kosten für die genannten Betriebskosten aufgeschlagen. Der anschließende Abzug von 30 Prozent des beruflichen Anteils führt zu einer konkreten Steuerersparnis.

Die Regelung ist nicht für jede Nutzung gleichermaßen relevant. Wer das Internet sowohl privat als auch beruflich nutzt, kann nur den Anteil absetzen, der dem beruflichen Gebrauch zuzuordnen ist. Hier ist eine genaue Aufteilung notwendig. Wer beispielsweise 50 Euro monatlich für Internet zahlt und 20 Prozent der Nutzung beruflich ist, kann 30 Prozent von 50 Euro geltend machen – also 15 Euro monatlich absetzen.

Zusätzlich zu den Internetkosten können auch Strom-, Wasser- und Gasrechnungen einen Teil der Kosten decken. Allerdings müssen auch hier die berufliche Nutzung und die anteilige Berechnung nachgewiesen werden. Wichtig: Alle Rechnungen müssen auf den Steuerpflichtigen laufen. Wer die Kosten nicht nachweisen kann, muss die Abschreibung der Kosten im Zweifelsfall zurückgeben.

Die Veranlagung erfolgt in der Regel manuell. Die Steuererklärung bietet zwar oft Hilfestellungen, aber eine Überprüfung der Angaben ist ratsam. Hier kann ein Steuerberater hilfreich sein, um Fehler zu vermeiden. Denn die Steuerberatung ist mehr als nur eine Formalität – sie kann eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten.

Die Möglichkeit, Homeoffice-Kosten abzusetzen, ist ein wichtiger Schritt für viele Selbstständige, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Doch die Komplexität der Regelungen erfordert sorgfältige Planung und eine genaue Dokumentation. Wer sich nicht sicher ist, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Zeit drängt, denn die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft bald ab.

n