Steuererklärung 2025/26: staatliche entlastung für pflege von älteren angehörigen?
Die Steuerpflichtigen können in der kommenden Steuererklärung 2025/26 eine unerwartete Entlastung erwarten: Für die Betreuung von älteren Verwandten könnte eine bisher wenig beachtete Steuervergünstigung von bis zu 2.550 Euro in Anspruch genommen werden. Die sogenannte „Kinderfreibetrag für Aufsichtspflichtige“ – ein Begriff, der zunächst irreführend klingt – ermöglicht es, die Steuerlast deutlich zu reduzieren.
Was genau ist der "kinderfreibetrag für aufsichtspflichtige"?
Diese Steuerermäßigung, die von der Steuerbehörde als „Mindestbetrag für Aufsichtspflichtige“ bezeichnet wird, ist keine direkte Zahlung des Staates, sondern eine Senkung der zu zahlenden Einkommensteuer. Sie wird als Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage gewährt und kann zu einer höheren Steuererstattung oder einer geringeren Nachzahlung führen.
Die Regelung soll die finanziellen Belastungen für Familien, die sich um ältere Angehörige kümmern, abmildern. Oft fallen Kosten für Essen, Gesundheitsversorgung und grundlegende Betreuung an, die nicht durch staatliche Hilfen abgedeckt sind. Der Betrag wird pro unterstützter Person gewährt und steigt mit dem Alter des Angehörigen. Für Verwandte über 75 Jahre sind es 2.550 Euro pro Jahr, für solche über 65 Jahre1.150 Euro.
Voraussetzungen für die inanspruchnahme der steuerermäßigung
Um die Steuerermäßigung geltend zu machen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss eine tatsächliche, dauerhafte und familiäre Mitwohnung vorliegen. Das bedeutet, dass der Angehörige mindestens die Hälfte des Steuerjahres im selben Haushalt leben muss. Weiterhin ist das Alter des Angehörigen nachzuweisen. Auch bei einer anerkannten Behinderung ab 33 Prozent, auch wenn das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht ist, kann die Regelung in Anspruch genommen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Einkommen des Angehörigen. Dieses darf 8.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, wobei steuerfreie Einkünfte nicht berücksichtigt werden. Wer eine eigene Einkommensteuererklärung abgibt, darf nicht mehr als 1.800 Euro verdienen. Dies betrifft insbesondere Rentner, deren Renten unter 8.000 Euroliegen. Überschreitet die Rente diesen Wert, entfällt die Möglichkeit, die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen.
Wie wird die steuerermäßigung in der steuererklärung geltend gemacht?
Die Geltendmachung erfolgt in der Regel automatisch durch das Finanzamt, sofern die Daten korrekt in der Datenbank hinterlegt sind. Es ist jedoch ratsam, die Angaben zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ermäßigung korrekt angewendet wird. Zusätzlich zu dieser Ermäßigung können weitere Steuervergünstigungen, beispielsweise für Kinder oder Menschen mit Behinderung, geltend gemacht werden. Eine professionelle Beratung kann hier sinnvoll sein.
Gesam betrachtet ist diese Steuerermäßigung ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung von Familien zu reduzieren, die sich um ältere Angehörige kümmern. Sie zeigt, dass der Staat die Bedeutung der familiären Fürsorge anerkennt – und das ist in einer Gesellschaft, in der die Zahl der älteren Menschen stetig wächst, keine Kleinigkeit.